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Scheidungsfolgevereinbarung

 

Die Scheidungsfolgevereinbarung wird idealerweise von einem Anwalt aufgesetzt der die gemeinsam vereinbarten Rahmenbedingungen Ihrer Scheidung in einem Dokument rechtssicher formuliert. Der Vorteil einer einvernehmlich, aussergerichtlich zustandegekommenen Scheidungsfolgevereinbarung ist das Sie sich viel Geld und nervenaufreibende jahrelange Prozesse ersparen können. Auch das Ergebnis der Mediation sollte in einer Scheidungsfolgevereinbarung enden.

 

 

In der Scheidungsfolgevereinbarung wird im Wesentlichen folgendes vereinbart:

 

1.) Aufteilung des ehelichen Vermögens (Ehewohnung / Hausrat/ Sparbücher / Auto etc.)

2.) Eventuelle Wohnrechte in der Ehewohnung / Ausgleichszahlungen

3.) Eventueller Ehegattenunterhalt nach der Scheidung

3.) Aufhebung eines eventuell vormals formulierten gemeinsamen Testaments

4.) Obsorge und Sorgerecht der gemeinsamen Kinder

5.) Kontaktrecht (wer hat die Kinder wann)

6.) Kindesunterhalt (hier steht jedoch das Gesetz über Ihrer Vereinbarung. Vereinbaren Sie weniger Kindesunterhalt als Ihrem Ex- Partner gesetzlich zusteht kann dieser die Differenz bis zu 6 Jahre danach jederzeit nachfordern)

 

Wenn Sie Ihrem Partner in der Scheidungsfolgevereinbarung mit oder ohne Ausgleichszahlung eine Immobilie überschreiben so ist im Vorfeld zu prüfen ob auch die Bank denjenigen der die Immobilie behalten soll als Alleinschuldner akzeptiert. Grundsätzlich wenn immobilien im Spiel sind sollten Sie in jedem Fall Ihren gemeinsamen Anwalt mit all den Formalitäten betrauen da es hier doch einiges zu beachten gilt (Änderungen im Grundbuch, evtentuelle Lastenfreistellungen etc.).

 

 

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