Vorab : Ja, Sei müssen für Ihre Kinder Unterhalt bezahlen :) !
Grundsätzlich ist der Elternteil geldunterhaltspflichtig bei dem Kind nicht hauptsächlich wohnt.
Der Kindesunterhalt errechnet sich nach Ihrem Einkommen und Sachbezügen sowie nach dem Alter des/der Kindes(r).
Grundlage für den Kindesunterhalt ist Ihr Nettoeinkommen das sich aus den monatlichen Nettoeinkünften mal 14 errechnet. Dazu kommen eventuelle Provisionen und Prämien. Diese Summe durch 12 dividiert ergibt die Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt. Sollten Sie Sachbezüge wie Firmenwagen oder ähnliches von Ihrem Dienstgeber erhalten so werden diese ebenso zur Berechnungsgrundlage adiert.
Beispiel:
Ein Vertreter mit Firmenwagen verdient 2000 € netto Grundgehalt im Monat und bekommt einmal im Jahr eine Prämie von 10.000 € netto. Der Firmenwagen schlägt mit einem Sachbezug von 600 € auf dem lohn/Gehaltszettel zu Buche.
Dann errechnet sich die Berechnungsgrundlage wie folgt: 2000 € Grundgehalt * 14= 28.000 € + 10.000 € Prämie = 38.000€ /12 = 3.166 € + 600 € Sachbezug Firmenwagen = 3.766 € netto Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt.
Kinder von 0-6 Jahren erhalten 16% also in unserem Beispiel: 602,56 €
Kinder von 6-10 Jahren erhalten 18% also in unerem Beispiel: 677,88 €
Kinder von 10-15 Jahren erhalten 20% also in unserem Beispiel: 753,20 €
Kinder ab 15 Jahren 22%: also in unserm Beispiel: 818,84 €
Haben Sie für mehrere Kinder Unterhalt zu bezahlen so reduziert sich dieser um 1% für jedes weitere Kind unter 10 Jahre, um 2% für jedes weitere Kind über 10 Jahre und wenn Sie Ehegattenunterhalt bezahlen müssen zwischen 0- und 3%.
Weiters reduziert der Erhalt der Familienbeihilfe zu einem kleinen Teil den Kindesunterhalt. Auch wenn die Wohnversorgung vom geldunterhaltspflichtigen Elternteil gestellt wird reduziert das den Kindesunterhalt.
Die Betreuung des Kindes vom geldunterhaltspflichtigen Elternteil im Rahmen einer normalen Kontaktregelung (jedes 2. Wochenende) reduziert den Kindesunterhalt nicht. Wird jedoch ein Wechselmodell vereinart oder die Kinder werden wesentlich mehr als das übliche Kontaktrecht durch den geldunterhaltspflichtigen Elternteil betreut kann der Kindesunterhalt reduziert oder sogar gänzlich aufgehoben werden wenn die Betreuung zu gleichen Teilen erfolgt und beide Elternteile in etwa gleich viel verdienen.
Grundsätzlich muss bis zur Selbsterhaltung des Kindes Kindesunterhalt bezahlt werden. Die Selbsterhaltung tritt nach fertiger Schul- oder Hochschulausbildung ein. Für die Dauer der Arbeitssuche ist ebenso noch Kindesunterhalt zu bezahlen jedoch ist das Kind dazu verpflichtet sich nachweislich, ernsthaft um eine Anstellung zu bemühen. Lediglich die Anmeldung am AMS reicht nicht.
Auf der Seite der österreichischen jugendwohlfahrt können Sie sich vorab ausrechnen lassen wieviel Unterhalt Sie für Ihre Kinder bezhalen müssen, bzw. erhalten.